R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.01.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
KfQ: Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG

Am 13.12.2016 beschloss die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQ) die Änderung des Hinweises zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG, der unter www.wpk.de abrufbar ist. Es wurde ergänzt, dass nicht nur nach § 264 Abs. 3 HGB von der Prüfungspflicht befreite Kapitalgesellschaften nicht Gegenstand der Qualitätskontrolle sind, sondern auch nach § 264b HGB befreite Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter. Weiterhin wurde klargestellt, dass Finanzdienstleistungsinstitute nach § 340 Abs. 4 HGB und Prüfungen nach § 1 Abs. 2a ZAG unabhängig von ihrer Größe Gegenstand einer Qualitätskontrolle sind, soweit sie nicht unter § 319a HGB fallen. Schließlich wurden die Formulierungen zu den von der BaFin beauftragten Prüfungen klarer gefasst.

(Neu auf WPK.de vom 15.12.2016)

stats