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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.04.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Berichterstattung überarbeitet

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren Hinweis zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle (Stand: 25.3.2010) überarbeitet (Stand: 24.3.2011). Die Überarbeitung betrifft die Berichterstattung über die Nutzung von Erkenntnissen aus einer Sonderuntersuchung im Rahmen einer Qualitätskontrolle i. S. v. § 62b Abs. 3 WPO (Gliederungspunkt 5., Art und Umfang der Qualitätskontrolle, S. 8). Der Hinweis ist unter http://www.wpk.de/qk/kommission-hinweise.asp abrufbar.

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