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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.04.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
KfQK: Hinweis zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle aktualisiert

Mit dem aktualisierten Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) zur Berichterstattung werden den Prüfern für Qualitätskontrolle weitere Möglichkeiten für eine aussagekräftige Berichterstattung zur Verfügung gestellt. Dies hilft, den Verwaltungsaufwand zu verringern. Aktualisiert sind im Wesentlichen die Bereiche der Beschreibung des Qualitätssicherungssystems sowie die Berichterstattung über Art und Umfang der Durchführung der Qualitätskontrolle. Der Hinweis steht unter www.wpk.de in der Rubrik „Qualitätskontrolle A Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle“ zur Verfügung.
(www.wpk.de)

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