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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.09.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
KfQK: Hinweis zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle – Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung

Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) hat ihren „Hinweis zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle – Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung“ ergänzt und konkretisiert.

Neben einzelnen Klarstellungen wurde der Katalog der anzuerkennenden Tätigkeiten im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen ergänzt. Hinzugekommen sind

  • der auftragsbegleitende Qualitätssicherer sowie
  • der Konsultierte, soweit die Konsultation eine mit einer konkreten Abschlussprüfung in Verbindung stehende Fragestellung betrifft.

Eine Tätigkeit als Vortragender von Fachvorträgen im Prüfungswesen oder das Erstellen entsprechender Arbeitshilfen kann zusätzlich im Rahmen der Gesamtschau berücksichtigt werden.

Ansprechpartner für Fragen sind:
Frau Hampel, Telefon +49 30 726161-318
Herr Rekowski, Telefon  +49 30 726161-317

(Neu auf WPK.de vom 29.8.2018)

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