WPK: Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen überarbeitet
Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK hat ihren Hinweis zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen i. S. v. § 57a Abs. 1 S. 2 WPO (Stand: 6.10.2009) überarbeitet (Stand: 8.9.2011) und unter http://www.wpk.de/pdf/Hinweis_der_KfQK--Ausnahmegenehmigungen.pdf zur Verfügung
gestellt.