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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.03.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Hilfestellung bei der Inanspruchnahme externer Dienstleister

Wirtschaftsprüfer können seit der Einführung des neuen § 50a WPO Tätigkeiten, wie z. B. IT-Wartung oder Cloud-Datenspeicherung, rechtssicherer auf externe Dienstleister auslagern. Allerdings geht mit dieser Möglichkeit eine Vielzahl an Anforderungen einher, die der WP an den Dienstleister hat.

Die Hilfestellung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW )führt den WP durch die komplexe Regelung des § 50a WPO. Sie wird ergänzt durch Musterklauseln, die das IDW den Wirtschaftsprüfern für Verträge mit Dienstleistern zur Verfügung stellt.

(IDW Aktuell vom 19.3.2019)

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