R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.02.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW RS HFA 7 n. F.)

Die zentrale Änderung der Neufassung von IDW RS HFA 7 liegt in der bilanziellen Abbildung des folgenden Vorgangs: Ein Gesellschafter scheidet aus einer Personengesellschaft aus und er erhält eine (Bar-)Abfindung, die über dem Buchwert seines Kapitalanteils liegt. Bisher wurde allein die sog. Aufstockungslösung als zulässig erachtet, fortan kann die Bilanzierung alternativ auch nach der sog. Verrechnungsmethode erfolgen. Weitere Anpassungen beziehen sich auf das HGB in der BilRuG-Fassung und das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften. Im Vergleich zum Entwurf der Stellungnahme gab es nur kleinere Änderungen, so z.B. die Klarstellung, dass anders als die Anhangangaben nach § 285 Nr. 28 HGB der Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 S. 1 HGB auch von Personenhandelsgesellschaften im Anhang oder unter der Bilanz anzugeben ist (§ 253 Abs. 6 S. 3 HGB). Erstmals verpflichtend angewandt werden muss die Neufassung erst auf die Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die nach dem 31.12.2018 (im Entwurf noch: 31.12.2017) beginnen. Die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW RS HFA 7 n.F.)“ wird in IDW Life 2/2018 der veröffentlicht werden.

(IDW Aktuell vom 30.1.2018)

stats