IDW: Handelsrechtliche Bilanzierung von Bewertungseinheiten
In einer Presseinformation erläutert das Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) die Neuerungen in § 254 HGB, die mit dem BilMoG gesetzlich verankert wurden. Der Entwurf einer IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: „Handelsrechtliche Bilanzierung von Bewertungseinheiten (IDW ERS HFA 35)“ erläutert Lösungen zu Fragen, die im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung aufgetaucht sind. In einer Bewertungseinheit wird ein Grundgeschäft, dessen Wert gegen Risiken abgesichert wird, mit einem gegenläufigen Sicherungsinstrument zusammengefasst und als Einheit bewertet.
Zum Grundkonzept der Bildung von Bewertungseinheiten wird klargestellt, dass zwischen der Ebene des ökonomischen Risikomanagements des Unternehmens und der bilanziellen Ebene zu unterscheiden ist. Auf der ersten Ebene entscheidet das Unternehmen, ob bestimmtenWertänderungs- oder Zahlungsstromänderungsrisiken entgegengewirkt werden soll. Auf der zweiten Ebene fällt die Entscheidung, inwieweit die Auswirkungen des Risikomanagements in der Rechnungslegung bei der Bilanzierung von Grund- und Sicherungsgeschäften berücksichtigt werden. IDW ERS HFA 35 und die ausführliche Presseinformation 4/2010 sind hier und hier abrufbar.
(www.idw.de)