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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
16.07.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Haftungsklarstellungserklärung beim Digitalen Finanzbericht

Banken und Sparkassen sind gesetzlich verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer offenlegen zu lassen.

Seit April dieses Jahres können im Rahmen des sog. DiFin-Verfahrens bspw. Jahresabschlüsse elektronisch an teilnehmende Banken und Sparkassen zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer übermittelt werden.

Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Banken und Sparkassen eine "Haftungsklarstellungserklärung" gegenüber den Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern (DiFin verwendet den Begriff der "wirtschaftlichen Berater") der Kreditnehmer abgegeben haben (siehe z. B. Bankenleitfaden).

Mit der Haftungsklarstellung erklären die Banken und Sparkassen gegenüber den Wirtschaftsprüfern und Steuerberater, dass sich die Haftung der Wirtschaftsprüfer gegenüber den Banken und Sparkassen im Vergleich zur bisherigen Papier-Übermittlung nicht ändert.

Die Haftungsklarstellungserklärung ist mit demInstitut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und der Bundesteuerberaterkammer sowie dem Deutschen Steuerberaterverband abgestimmt.

Wenn Sie sich vergewissern möchten, dass die Bank oder Sparkasse Ihres Mandanten die Haftungsklarstellungserklärung gegenüber den Berufsträgern abgegeben hat, können Sie auf der DiFin Website die aktuelle Übersicht über die am DiFin-Verfahren teilnehmenden Banken und Sparkassen einsehen.

(IDW Aktuell vom 16.7.2018)

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