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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.05.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BReg: Guter Start bei Sustainable Finance

Die Bundesregierung plant den Aufbau eines Sustainable Finance-Beirats. Wie sie in ihrer Antwort (19/9805) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8779) mitteilt, soll der Beirat unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesumweltministeriums sowie in enger Absprache mit dem Bundeswirtschaftsministerium und unter Einbeziehung aller Ressorts arbeiten. In der Antwort erläutert die Bundesregierung auch bisher schon realisierte Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit, wie etwa im Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie oder im Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Bei steuerlich geförderten Riester- und Basisrenten-Produkten seien seit längerem regelmäßige Informationen über die Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange gesetzlich vorgegeben. Außerdem gebe es Ausnahmen im Investmentsteuergesetz für Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand auf die Erzeugung erneuerbarer Energien gerichtet sei. Zur nachhaltigen Ausrichtung des Finanzmarktes heißt es, viele deutsche Finanzmarktakteure würden bereits heute Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Entscheidungen integrieren. Manche dieser Finanzmarktakteure würden international als führend gelten. "Somit befindet sich Deutschland in einer guten Startposition, ein führender Sustainable Finance-Standort zu werden", erläutert die Bundesregierung.

(hib 613/2019 vom 27.5.2019)

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