WPK: Grundsätze zur Nutzung der Erkenntnisse aus den Sonderuntersuchungen überarbeitet
Die WPK hat die Grundsätze zur Nutzung der Erkenntnisse aus den Sonderuntersuchungen im
Rahmen anderer berufsrechtlicher Kontrollen (Stand: 5.8.2008) überarbeitet (Stand: 24.3.2011).
Die APAK hat mit Schreiben vom 7.4.2011 ihr Einvernehmen mit diesen Grundsätzen erklärt. Der
Text steht unter http://www.wpk.de/qk/sonderuntersuchungen.asp zur Verfügung.