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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.05.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BDU: Grundsätze für qualifizierte Personalberatung

Rund 45 000 Positionen im Fach- und Führungskräftesegment wurden im Jahr 2010 mit Unterstützung von Personalberatern in Deutschland besetzt. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) hat dazu jetzt Grundsätze ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung (GoPB) veröffentlicht, die die bisherigen „BDU-Berufsgrundsätze für Personalberater“ ablösen und weiterentwickeln. Im Leitfaden wird umfassend beschrieben, wie ein qualifiziertes Personalberatungsprojekt nach BDU-Einschätzung ablaufen sollte. Er umfasst u. a. auch Hinweise zu den nachvertraglichen Regelungen, wie bspw. Klientenschutzvereinbarungen, oder zum rechtlichen Rahmen, wie bspw. die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Grundsätze gelten als Richtlinie für die Tätigkeit der Personalberater im BDU mit Ausstrahlung auf den gesamten Berufsstand. Weiterhin stellen sie – so der BDU– eine Entscheidungshilfe für Unternehmen dar, die als Auftraggeber mit Personalberatern zusammenarbeiten. Gleichzeitig sind die GoPB einMaßstab für Kandidaten, um die qualifizierte Tätigkeit von Personalberatern beurteilen zu können. Die Grundsätze ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung (GoPB) können im Internet kostenlos unter www.bdu.de/gopb.html heruntergeladen werden.
Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie unter http://www.bdu.de/presse_481.html

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