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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
16.08.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
FASB: Goodwill Impairment überarbeitet

-tb- Der Financial Accounting Standards Board hat beschlossen, die Vorschriften zum Impairmenttest des Goodwill zu vereinfachen (Quelle: hier). Der Board reagiert damit auf die Kritik von Unternehmen an den Kosten und der Komplexität des Impairmenttests. Nach der Überarbeitung des Standards soll es den Unternehmen erlaubt sein, zunächst aufgrund qualitativer Kriterien zu überprüfen, ob überhaupt der zweistufige Impairmenttest erforderlich ist. Damit sind die Unternehmen nicht mehr gezwungen, für Zwecke des Impairmenttests mindestens einmal jährlich den Fair Value der Berichtseinheit zu ermitteln. Die Neuregelung ist für nach dem 15.12.2011 beginnende Berichtszeiträume, eine frühere Anwendung ist zulässig.

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