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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.11.2008
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: Gleichwertigkeit der GAAP bestimmter Drittländer

-tb- Der Europäische Wertpapierausschuss hat der Gleichwertigkeit der GAAP bestimmter Mitgliedstaaten zugestimmt. Die Vorschläge gehen nun an das EU-Parlament und den Rat zur förmlichen Stellungnahme und müssen dann noch von der EU-Kommission angenommen werden. Im Ergebnis sollen die GAAP der USA, Japans, Chinas, Kanadas, Südkoreas und Indiens als gleichwertig zu den IFRS angesehen werden, so dass eine Überleitungsrechnung nicht mehr erforderlich sein wird (Quelle: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/1715&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de).

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