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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
05.11.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BR: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Die Vorlage des Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (BR-Drs. 656/10) kommt aus dem Vermittlungsausschuss zurück.

Der BR hatte zu dem Gesetz, mit dem der Bundestag u. a. den Selbstbehalt bei Verbriefungstransaktionen von 5 auf 10 % angehoben hat, in seiner Sitzung am 24.9.2010 den Vermittlungsausschuss angerufen. Aus Sicht der Länder sind funktionierende und liquide Verbriefungsmärkte vor allem für die Kapitalbeschaffung kleiner und mittlerer Unternehmen – aber auch für denWohnungsbau – unverzichtbar, um zukünftigen Kreditklemmen vorzubeugen.
 
Da ein Selbstbehalt in der vorgesehenen Höhe jedoch unvermeidlich den deutschen Verbriefungsmarkt beeinträchtigt, wollte der BR diese Regelung rückgängig machen. Der Vermittlungsausschuss hatte am 14.10.2010 als Kompromiss empfohlen, die Übergangsfrist für den erhöhten Bankenselbstbehalt um zwei Jahre zu verlängern, so dass dieser erst ab dem Jahr 2015 gelten soll.

Der Bundestag hat diesen Vorschlag am 28.10.2010 umgesetzt. Der Bundesrat hat nun zu entscheiden, ob er das geänderte Gesetz akzeptiert. Es steht bei der BR-Sitzung am 5.11.2010 auf der Tagesordnung
(www.bundesrat.de)

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