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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.05.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Geplante Übernahmeempfehlung für Anpassungen an IFRS 15

-tb- Am 28.5.2014 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) IFRS 15 als neuen Standard zur Bilanzierung von Erlösen herausgegeben, der ab dem 1.1.2018 verpflichtend anzuwenden ist (http://www.ifrs.org/Alerts/ProjectUpdate/Pages/IASB-and-FASB-issue-converged-Standard-on-revenue-recognition-May-2014.aspx). Am 12.4.2016 veröffentlichte der IASB noch einmal Anpassungen an IFRS 15, die der Klarstellung einiger Anforderungen dienen und zusätzliche Erleichterungen bei der erstmaligen Anwendung des neuen Standards beinhalten (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/The-International-Accounting-Standards-Board-has-today-issued-amendments-to-the-Revenue-Standard.aspx). Diesbezüglich veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRGA) nun ihre geplante Übernahmeempfehlung (http://www.efrag.org/News/Project-245/EFRAG-requests-comments-on-its-draft-endorsement-advice-on-Clarifications-to-IFRS-15-Revenue-from-Contracts-with-Customers). Da aus ihrer Sicht alle erforderlichen Kriterien erfüllt sind, steht einer Übernahme der Anpassungen in der Europäischen Union nichts im Wege. Stellungnahmen zur geplanten Übernahmeempfehlung, die auf der Internetseite der ERFAG einsehbar ist (www.efrag.org/Assets/Download?assetUrl=/sites/webpublishing/Project%20Documents/330/Clarifications%20to%20IFRS%2015%20-%20Draft%20Endorsement%20Advice.pdf), können bis zum 17.6.2016 eingereicht werden.

 

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