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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.01.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Geplante Stellungnahme zu ED/2015/11

-tb- Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten wird zukünftig durch den am 24.7.2014 veröffentlichten IFRS 9 bestimmt, der damit IAS 39 zum 1.1.2018 ablösen wird (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-completes-reform-of-financial-instruments-accounting-July-2014.aspx). Seit einiger Zeit arbeitet der International Accounting Standards Board (IASB) auch an einer Neuregelung der Bilanzierung von Versicherungsverträgen, wobei der neue Standard noch nicht verabschiedet ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten wird. Einige Unternehmen der Versicherungsbranche, für die beide neuen Standards von erheblicher Bedeutung sein werden, hatten jedoch Bedenken bezügl. der unterschiedlichen Anwendungszeitpunkte geäußert. Als Reaktion darauf veröffentlichte der IASB einige Anpassungsvorschläge, die es Unternehmen der Versicherungsbranche ermöglichen sollen, die durch IFRS 9 auftretenden Schwankungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu beseitigen oder alternativ den Standard erst zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-completes-reform-of-financial-instruments-accounting-July-2014.aspx). Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) begrüßt diese Vorschläge, wie sie in ihrem jüngst veröffentlichten Stellungnahmeentwurf darlegt (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-completes-reform-of-financial-instruments-accounting-July-2014.aspx). Kommentare zur geplanten Stellungnahme, die auf der Internetseite der EFRAG zur Verfügung steht (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-completes-reform-of-financial-instruments-accounting-July-2014.aspx), können bis zum 20.1.2016 eingereicht werden.

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