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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.11.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
CDU/CSU/FDP-Koalition: Geplante Maßnahmen in den Bereichen Bilanzierung und Unternehmensfinanzierung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP (abrufbar z. B unter http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf) finden sich auch einige grundlegende Aussagen zur Zukunft der Rechnungslegung: So will sich die neue Regierung "für eine mittelstandsfreundliche Überarbeitung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften" sowie eine Abmilderung der „in den derzeit geltenden internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS und in den Basel-II-Eigenkapitalregelneinsetzen angelegten prozyklischen Wirkungen" einsetzen. Weiter heißt es: „Wir streben eine Überarbeitung der internationalen Standards zur Rechnungslegung innerhalb der International Financial Reporting Standards an. In diesem Zusamenhang verfolgen wir das Ziel, dass die deutsche Sichtweise des Handelsgesetzbuchs im International Accounting Standards Board stärker repräsentiert ist und die demokratische Legitimation bei der Setzung der Rechnungslegungsstandards erzielt wird."

Im Sofortprogramm der krisenentschärfenden Maßnahmen ist geplant, die Escape-Klausel bei der Zinsschranke zu überarbeiten zu überarbeiten und ein Wahlrecht einzuführen, „die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro oder die Poolabschreibung für alle Wirtschftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro anzuwenden".

Weiter sollen die Mitteilungs- und Berichtspflichten für Unternehmen „erheblich" reduziert werden. Neu eingeführt werden soll allerdings eine Berichtspflicht in Bezug auf den Anteil von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten als Bestandteil der ersten Stufe zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen.

Im Bereich der Unternehmensfinanzierung ist geplant, „Struktur und zeitliche Ausrichtung des Deutschlandfonds" zu überprüfen. „Ein Kreditmediator bündelt - in Abstimmung mit entsprechenden Einrichtungen auf Länderebene - die Beschwerden der Fremdkapital suchenden Unternehmen und versucht mit der Kreditwirtschaft konstruktive Lösungen zu finden. Es werden Möglichkeiten einer schnell verfügbaren und unbürokratischen Liquiditätshilfe für kleine Unternehmen geprüft."

Die KfW soll „mit ihren Kernaufgaben als Mittestandsbank" gestärkt, die Bearbeitungszeiten der Programme sollen beschleunigt werden.

Darüber hinaus sollen „die Förderprogramme für Gründungen und Gründungsfonds sowie für die Betriebsnachfolgen" stark ausgebaut, „bessere Rahmenbedingungen für Chancen- und Beteiligungskapital" geschaffen, für „ein ausreichendes Angebot an eigenkapitalnahem Mezzaninkapital" gesorgt und „das Angebot an Mikrokrediten" ausgeweitet werden.

Schließlich ist geplant, einen High-Tech-Gründerfonds II aufzulegen, privates Kapital für deutsche Venture Capital Fonds zu mobilisieren und „das Umfeld für die Tätigkeiten von Business Angels in Deutschland" zu verbessern.

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