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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.05.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
FASB: Geplante Anpassung der Goodwillfolgebewertung

-tb- Am 12.5.2016 veröffentlichte der Financial Accounting Standards Board (FASB) seine Vorschläge für die Anpassung des Topic 350 „Intangibles – Goodwill and Other“ (http://www.fasb.org/jsp/FASB/Document_C/DocumentPage?cid=1176168146260&acceptedDisclaimer=true). Dabei geht es um die Vereinfachung der Folgebewertung eines Goodwills beziehungsweise des hierbei durchzuführenden Werthaltigkeitstests. Anders als bisher soll es nicht mehr erforderlich sein, den impliziten Zeitwert des Goodwills durch Zuordnung des Zeitwerts einer Einheit auf deren Vermögenswerte und Schulden zu bestimmen. Stattdessen soll für den Werthaltigkeitstest lediglich der Zeitwert des Goodwills mit dessen Buchwert verglichen werden, wodurch die aufwendige Bestimmung des impliziten Zeitwerts entfallen würde. Stellungnahmen zu den Vorschlägen, die der FASB auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt (http://www.fasb.org/jsp/FASB/Page/SectionPage&cid=1175805074609), können bis zum 11.7.2016 eingereicht werden.

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