EU-Kommission: Genehmigung der dritten deutschen Bürgschaftsmethodik
Am 17.6.2008 hat die EU-Kommission die deutsche Methode zur Berechnung des Beihilfewertes von Bürgschaften für Projektgesellschaften und junge, innovative Unternehmen genehmigt. Nach den am 25.9.2007 und 28.11.2007 getroffenen Entscheidungen für Bürgschaften zugunsten von Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen ist dies die dritte von der der EU-Kommission zugelassene deutsche Bürgschaftsmethodik.
Bundesweit können nunmehr auch Bürgschaften für Spezialfinanzierungen von Banken ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission vergeben werden, wenn ein Vorhaben bestimmte Anforderungen an die Risikoeinstufung erfüllt und die Bürgschaft nicht über bestimmte Grenzen hinausgeht. Damit wird Finanzierungserfordernissen insbes. von Projektgesellschaften und Unternehmen in der Frühentwicklungsphase Rechnung getragen, die aufgrund eines Mangels an anderweitigen Sicherheiten gegeben sind.
(Quelle: PM des BMWi v. 17.6.2008)