WPK/BRAK/BStBK/DStV: Gemeinsame Stellungnahme zur Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerverband e.V. (DStV) haben sich gemeinsam mit Schreiben vom 13./14.9.2017 gegen den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle gewandt. Die Schreiben richteten sich an das Bundesministerium der Finanzen, die Ministerpräsidenten sowie die Finanzminister und -senatoren der Länder. Darin werden zahlreiche Kritikpunkte adressiert. Diese betrafen insbes. die Kollisionen
– mit der geplanten Offenlegungspflicht mit der berufsrechtlichen Pflicht zur Verschwiegenheit und dem Schutz des Berufsgeheimnisses,
– zwischen Offenlegungs- und Beratungspflicht und
– mit den Funktionen der betroffenen Freien Berufe, die Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen.
Die beteiligten Organisationen fordern insbes. eine ausdrückliche Verankerung des Schutzes von Berufsgeheimnissen unmittelbar im Text der Richtlinie oder der zu beschließenden Rechtsvorschriften. Die WPK hatte bereits mit ihrer Stellungnahme vom 18.8.2017 (s. BB 2017, 2218) Kritik am Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle geübt.
(Neu auf WPK.de vom 22.9.2017)