IDW: Geänderter IDW RS HFA 24 - Angabepflichten des IFRS 7 zu Finanzinstrumenten
Die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung wurde angepasst, weil internationale Standards zum 1.1.2018 weitgehend abgelöst werden:
- IAS 11 zu Fertigungsaufträgen,
- IAS 18 zu Umsatzerlösen und
- IAS 39 zu Finanzinstrumenten: Ansatz und Bewertung durch IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" und
- IFRS 9 zu Finanzinstrumenten.
Neue Auslegungen zu IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" sind nicht Gegenstand dieses Überarbeitung. Hierfür ist künftig die IDW- Stellungnahme zur Rechnungslegung "IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50)" vorgesehen.
Eine Änderungsfassung des IDW RS HFA 24 wird in Heft 9/2017 der IDW Life veröffentlicht werden.
(IDW Aktuell vom 3.8.2017)