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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.04.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DIHK: Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung endet am 1.5.2011

Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2010 endet am 1.5.2011. Daraufweist der Deutsche IndustrieundHandelskammertag

(DIHK) hin. Da die zuständigen Landesbehörden diesmal vermutlich die termingerechte Hinterlegung der Erklärung überprüfen würden, appelliert Armin Rockholz, Referatsleiter

Kreislaufwirtschaft, CO2-Emissionshandel beim DIHK, an die verpflichteten Unternehmen,

diesen Termin einzuhalten. Andernfalls drohten empfindliche Geldbußen. Bevor die VE

von den verpflichteten Unternehmen hinterlegt werden könne, müsse die Richtigkeit der Daten

vorher bspw. von einem Wirtschaftsprüfer oder einem IHK-Sachverständigen mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden. Viele qualifizierte elektronische Signaturen seien nur zwei oder drei Jahre gültig und eine Verlängerung müsse rechtzeitig neu beantragt werden. Die VE wird ausschließlich elektronisch in dem dafür vorgesehenen Register hinterlegt (www.ihk-ve-register.de). Ab dem 2.5.2011 veröffentlicht der DIHK fortlaufend die Adressen der Unternehmen, die eine ordnungsgemäße Erklärung abgegeben haben. Das Register wird - wie auch im vergangenen Jahr - noch eine Zeit lang offen bleiben.

(www.dihk.de)

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