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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.07.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
APAK: Fortsetzung der Zusammenarbeit mit US-Prüferaufsicht – Gesetzesänderung erleichtert gemeinsame Inspektionen

Am 19.7.2013 ist eine Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Kraft getreten, die es der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) zukünftig ermöglicht, bei Anfragen ausländischer Prüferaufsichten zur Zusammenarbeit nicht nur Abschlussprüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen in ihre Inspektionen einzubeziehen, sondern auch andere Prüfungen wie die wesentlicher Tochtergesellschaften von im Ausland börsennotierten Unternehmen oder von unselbständigen Konzernteilen. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit etwa mit dem US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) war die APAK bei Einbeziehung solcher Mandate in ihre Inspektionen bisher auf die Einwilligung der Prüfungsgesellschaften und der betroffenen Mandanten angewiesen. Die Gesetzesänderung erlaubt nun eine entsprechende Ausweitung. Dies erleichtert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erheblich. § 62 Abs. 1 WPO wurde im Zuge einer WPO-Änderung durch das Gesetz zur Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ergänzt. Die Gesetzesänderung fällt mit der Verlängerung der Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen APAK und PCAOB um drei Jahre zusammen. Die im April 2012 geschlossene Vereinbarung war bis Ende dieses Monats befristet. Hintergrund war die entsprechende Befristung der sog. Adäquanzentscheidung der Europäischen Kommission in Bezug auf die Prüferaufsicht der USA, die die Grundlage für einen Austausch von Informationen der EU-Prüferaufsichten mit US-Stellen bildet. Diese Entscheidung wurde von der Europäischen Kommission bis zum 31.7.2016 verlängert. Bisher hat die APAK drei gemeinsame Inspektionen mit dem PCAOB („joint inspections“) geleitet und abgeschlossen; zwei weitere sind bereits geplant. (PM APAK v.19.7.2013)

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