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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.01.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Formulierungsempfehlungen für Bestätigungsvermerke bei Vereinen

Seit dem 1.1.2019 sind Bestätigungsvermerke im neuen Format gemäß IDW PS 400 n.F. zu erteilen. Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat daher den Anhang 1 des IDW-Prüfungsstandards "Prüfung von Vereinen (IDW PS 750)" aufgehoben.

Eine vollständige Überarbeitung von IDW PS 750aufgrund der Verabschiedung der IDW PS 400er-Reihe wird im Laufe des Jahres erfolgen. Vorab hat der HFA Mustervermerke für Vereine entwickelt:

  • Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten Jahresabschluss (ohne Anhang und ohne Lagebericht) eines Vereins (bislang Muster 1 im Anhang des IDW PS 750)
  • Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten Jahresabschluss (ohne Lagebericht) eines Vereins (bislang ebenfalls Muster 1 im Anhang des IDW PS 750).

Da es sich nicht um einen Bestätigungsvermerk gem. IDW PS 400 n.F. handelt, bleibt die Formulierungsempfehlung für eine Bescheinigung aufgrund der Prüfung einer Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung mit Vermögensrechnung eines Vereins nach IDW RS HFA 14 (Muster 2 in der Anlage des IDW PS 750) unberührt. Die Aktualisierung dieser Bescheinigung wird ebenfalls im Laufe des Jahres erfolgen.

IDW Mitglieder können die neuen Mustervermerke nach dem Einloggen über "Mein IDW" in der Rubrik Arbeitshilfen, Mustervermerke herunterladen.

(IDW Aktuell vom 7.1.2019)

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