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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
22.03.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
FG Münster: Forderungsabgang bei ABS-Transaktionen nur bei vollständiger Übernahme des Bonitätsrisikos (Entscheidungsreport)

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Leitsätze (des Kommentators)

1. Voraussetzung für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Forderungen bei ABS-Transaktionen ist eine (vollständige) Übernahme des Bonitätsrisikos.

2. Bei nicht endgültig festgelegten Kaufpreisen verhindern unangemessen hohe Bonitätsabschläge einen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, da der Verkäufer einen Teil des Bonitätsrisikos zurückbehält.

3. Der Vorgang wird danach steuerlich als Darlehensgewährung des Forderungserwerbes an den Veräußerer qualifiziert.

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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dipl.-Vw. Klaus D. Hahne, StB, Counsel, Allen & Overy LLP, Frankfurt.


Zum Entscheidungsreport

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