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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.05.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DStV: Forderung nach schneller Umsetzung von Erleichterungen für Kleinstbetriebe

Am 21.3.2012 hat die EU die Richtlinie 2012/6/EU veröffentlicht, welche den Mitgliedstaaten neue Möglichkeiten gibt, im nationalen Recht Vereinfachungen für den Jahresabschluss von Kleinstbetrieben zu regeln. Bedeutendste Neuregelung der Richtlinie ist die Möglichkeit, Kleinstbetriebe von der Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse zu befreien, sofern eine Hinterlegung in einem staatlichen Register erfolgt. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hatte sich auf europäischer Ebene intensiv für eine solche Erleichterung eingesetzt, um den deutschen Mittelstand zu stärken. Der DStV hat das BMJ aufgefordert, für eine schnelle Umsetzung der nunmehr möglichen Erleichterungen zu sorgen. Der Richtlinientext und die DStV-Eingabean das BMJ sind auf der Homepage des DStV abrufbar.
(www.dstv.de)

--> Vgl. dazu auch den Beitrag von Lanfermann, BB 2012, 1209 ff.

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