DStV: Forderung nach Verschiebung der Einführung der elektronischen Bilanz
Im Zuge des Steuerbürokratieabbaugesetzes ist der § 5b EStG eingeführt worden, der die Unternehmen verpflichtet, ihre Bilanz elektronisch zu übermitteln (E-Bilanz). Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat am 5.10.2010 zum Entwurf des BMF-Schreibens zur E-Bilanz und zur Veröffentlichung der amtlich vorgeschriebenen Gliederung des Jahresabschlusses für steuerlicheZwecke (Taxonomie) Stellung genommen. Er fordert die Verschiebung des Anwendungsbeginns um zwei Jahre und kritisiert die alleinige Entlastung der Finanzverwaltung auf Kosten der Steuerpflichtigen. Softwarelösungenstündenvoraussichtlich frühestenszum1.1.2012 zurVerfügung. DerDStV übt zudem deutliche Kritik am Umfang der Taxonomie. Die ausführliche Pressemitteilung ist hier abrufbar.