DK: Finanzmarktwächter – sinnvoller Ansatz mit Verbesserungspotenzial
Die DK bekräftigt, dass der mit Bundesmitteln ausgestattete Finanzmarktwächter diese Stärken am besten ausspielen könne, wenn er seine Aufgaben im Gebote der Neutralität ausübe. Würde er nur als Sprachrohr der Verbraucherorganisationen wahrgenommen, könne er seine ordnungspolitische Aufgabe nicht erfüllen. Ohnehin könne die Tätigkeit des Finanzmarktwächters aufgrund geringerer Legitimation nicht mit der der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verglichen werden.
Dass es in der Vergangenheit insbesondere an seiner Analyse- und Kommunikationsarbeit berechtigte Kritik gab, gehört für die DK zu den normalen Anlaufschwierigkeiten. Um diese in Zukunft zu vermeiden, sollten alle relevanten Interessensgruppen vor Veröffentlichungen angehört werden. So könne auch die Finanzindustrie ihren Teil zur Fortentwicklung des finanziellen Verbraucherschutzes beitragen. Denn Finanzmarktwächter und Deutsche Kreditwirtschaft eint das gemeinsame Interesse an einem seriösen Anlageumfeld für Verbraucher.
(PM vom 25.8.2016)