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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.12.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Finale Stellungnahme zum IASB Standardentwurf ED/2019/6

-tb- Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) hat am 12.12.2019 eine finale Stellungnahme zum IASB Standardentwurf ED/2019/6 „Disclosure of Accounting Policies (Proposed Amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2)” veröffentlicht. In dem am 1.8.2019 veröffentlichten Standardentwurf schlägt der IASB vor, IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ dahingehend zu ändern, dass Unternehmen verpflichtet sind, "wesentliche" und nicht "signifikante" Rechnungslegungsgrundsätze anzugeben. Insgesamt unterstützt die EFRAG den Standardentwurf des IASB. EFRAG schlägt jedoch vor, dass der IASB weiter klarstellen sollte, dass ein Unternehmen bei der Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit auch die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden berücksichtigen muss, die für das Verständnis des Jahresabschlusses relevant sind.

Die vollständige Pressemitteilung ist unter http://www.efrag.org/News/Project-396/EFRAGs-Comment-Letter-on-the-IASB-Exposure-Draft-ED20196-Disclosure-of-Accounting-Policies?AspxAutoDetectCookieSupport=1 abrufbar.

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