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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.05.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Fallsammlung zu Problemfeldern bei der Anwendung von IFRS 10 und IFRS 11

In seiner Stellungnahme zu EFRG’s Draft Endorsement Advice zum Consolidation Package (Standards IFRS 10 Consolidated Financial Statements, IFRS 11 Joint ArrangementsundIFRS 12 Disclosure of Interest in Other Entities sowieAmendments an IAS 27 Separate Financial Statements und IAS 28 Investments in Associates and Joint Ventures) hat sich der IFRS-Fachausschuss, neben der Zustimmung zum Endorsement, auch für die Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts auf den 1.1.2014 ausgesprochen. Die aus einer Verschiebung gewonnene zusätzliche Zeit sollte aus Sicht des IFRS-Fachausschusses dazu genutzt werden, noch bestehende Unklarheiten in IFRS 10 und IFRS 11 zu verbessern.

Um auf eine inhaltliche Verbesserung der bestehenden Standards IFRS 10 und IFRS 11 hinzuwirken, sammelt der DRSC nun in der Praxis auftretende offene Fragestellungen bzw. Problemfelder aus der Anwendung dieser Standards. Diese Fallsammlung wird an den IASB bzw. das IFRSIC weitergeleitet, um damit die Grundlage für eine Verbesserung bzw. Interpretation der Standards zu liefern.

Das DRSC ruft daher dazu auf, ihm entsprechende identifizierte Sachverhalte bzw. Problemstellungen, welche nicht oder nicht zweifelsfrei durch die Standards IFRS 10 bzw. IFRS 11 beantwortet werden, – formlos – zur Verfügung zu stellen bzw. zu übermitteln. Sämtliche Informationen werden anonymisiert und vertraulich behandelt.

Das DRSC bittet um eine frühestmögliche Zulieferung, spätestens jedoch bis zum 30.6.2012 – per E-Mail an zimniok@drsc.de oder bahr mann@drsc.de.
(www.drsc.de)

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