: FG bestätigt strengere Anforderungen für Ansparrücklagen bei Betriebseröffnung (Entscheidungsreport)
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.6.2009 - 1 K 1447/07
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LEITSÄTZE (DES KOMMENTATORS)
Eine Ansparrücklage für die künftige Anschaffung wesentlicher Betriebsgrundlagen vor Vollendung der Betriebseröffnung kann nur gebildet werden, wenn die Wirtschaftsgüter im Zeitpunkt der Bildung verbindlich bestellt sind. Die Betriebseröffnung ist erst dann vollendet, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen vorhanden sind.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Frank Pankoke, StB, LL.M., Manager bei Mazars Hemmelrath, Bielefeld
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