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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.03.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMWi: Exportkreditversicherung – Vorrang privater Kurzfristdeckungen vor staatlicher Absicherung

Die Anfang des Jahres in Kraft getretene „EU-Kommissionsmitteilung zur kurzfristigen Exportkreditversicherung“ legt fest, dass Exportgeschäfte in EU- und OECD-Kernländer mit Kreditlaufzeiten von bis zu zwei Jahren grundsätzlich marktfähig und deshalb dem privaten Versicherungsmarkt vorbehalten sind. Damit wird eine – so das BMWi – seit Jahren bewährte Trennlinie des Vorrangs für private Kreditversicherer und eines staatlichen Einspringens nur im Krisenfall beibehalten. Gleichwohl hätten die Erfahrungen aus der Wirtschafts- und Finanzkrise 2009/2010 gezeigt, wie wichtig die Ergänzung des privatwirtschaftlichen Angebots durch eine staatliche Exportkreditversicherung in Krisensituationen sei. Die EU-Regelung sehe daher die Möglichkeit vor, EU-/OECD-Länder bei Vorliegen bestimmter objektiver Kriterien temporär als nicht marktfähig einzustufen. Nach entsprechender Feststellung durch die EU-Kommission könnten Exportgeschäfte mit kurzfristigen Zahlungszielen in die entsprechenden Länder staatlich abgesichert werden. Die staatlichen Exportkreditagenturen seien hier flexibler, weil die Bonitätsanalysen stärker als bei den privaten Versicherern am Einzelfall ausgerichtet seien.
Jährlich würden kurzfristige Exportgeschäfte aus Deutschland im Wert von geschätzt 160–170 Mrd. Euro über Kreditversicherungen gegen Zahlungsausfall abgesichert. Dieses Instrument habe daher eine hohe wirtschaftliche Relevanz. Einziger aktueller Anwendungsfall für ein staatliches Einspringen sei Griechenland. Die EU-Kommission habe bestätigt, dass am privaten Markt weiterhin keine ausreichenden Absicherungen für Griechenlandgeschäfte mit kurzfristigen Zahlungsbedingungen erhältlich seien. Die Bundesregierung stelle deshalb staatliche Hermesabsicherung für Exporte nach Griechenland mit vernünftiger Risikostruktur zur Verfügung. Die Nachfrage sei groß. Seit Frühjahr 2012 hätten deutsche Exporteure rund 1650 Anträge gestellt. Das übernommene Deckungsvolumen belaufe sich auf rund 312 Mio. Euro. Das Schadensniveau bei der Absicherung griechischer Risiken unterscheide sich dabei nicht von dem anderer Märkte.
(PM BMWi vom 20.2.2013)

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