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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
14.01.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Erwirkung einer Änderung des Hinweisblatts zur Einkommensberechnung in Hamburg

Aus dem Mitgliederkreis erhielt die WPK Mitte November 2012 den Hinweis, dass die Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek, nur von Steuerberatern erstellte Bescheinigungen für die Einkommensberechnung akzeptiert. Bescheinigungen von Lohnbuchhaltern, Finanzberatern und Wirtschaftsprüfern etc. wurden ausweislich des städtischen Hinweisblattes „Zur Vorlage beim Steuerberater“ als nicht ausreichend angesehen. Die WPK hat sich an die Stadt Hamburg gewandt und die Vorgehensweise des Bezirksamts reklamiert. Das Bezirksamt hat der WPK daraufhin am 10.12.2012 bestätigt, dass auch die Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer Bescheinigungen im Rahmen der Einkommensprüfung durchführen kann. Der Formulierung in dem – nicht im gesamten Stadtgebiet verwendeten – Hinweisblatt habe eine Fehlinformation zugrunde gelegen. (www.wpk.de)

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