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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.08.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Kreditmediator: Erweitertes Kreditmediationsangebot für den Mittelstand

Seit dem 1.8.2010 sind die Voraussetzungen für die Beratung und Antragstellung auf Kreditmediation den Bedürfnissen des Marktes weiter angepasstworden. Der Aktionsrahmen für die Beratung von Unternehmen wurde wie folgt erweitert:

Einbeziehung der freien Berufe in das Mediationsverfahren: Für das Mediationsverfahren werden sich die Landesverbände der freien Berufe einbringen.

Zulassung junger Unternehmen zum Mediationsverfahren: Voraussetzung ist, dass mindestens der Jahresabschluss für ein vollständiges Geschäftsjahr vorliegt. Existenzgründer sollen sich allerdings nach wie vor an ihre Kammern und Verbände wenden.

Absenkung des Mindest-Kreditvolumens von 25 000 Euro auf 15 000 Euro: Mehrere Umfragen aus jüngster Zeit machen deutlich, dass in der Praxis besonders die Kleinstunternehmen einer besonderen Unterstützung durch den Kreditmediator bedürfen.

Beratungsleistungen für Unternehmen mit Restrukturierungs- oder Sanierungsbedarf: Bei Unternehmen mit Restrukturierungs- oder Sanierungsbedarf prüft der Kreditmediator, welches Beratungsangebot für den jeweiligen Fall den größten Erfolg verspricht. Unternehmen, die sich in der Drei-Wochen-Frist vor Anmeldung der Insolvenz befinden oder bereits Insolvenz angemeldet haben, sind auch zukünftig nicht Zielgruppe des Mediationsverfahrens.
(www.kreditmediator-deutschland.de)

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