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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.10.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Erweiterte Regelungen zu Angaben bei Ausbuchung veröffentlicht

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 7.10.2010 Änderungen zu IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben" als Teil des Projekts „Derecognition" veröffentlicht. Diese Änderungen ermöglichen Nutzern von Finanzberichten einen besseren Einblick in Transaktionen zum Zwecke der Übertragung von Vermögenswerten (etwa Verbriefungen). Mit diesen Änderungen werden die korrespondierenden Angabepflichten nach den IFRSs und den US-GAAP im Wesentlichen vereinheitlicht. Unternehmen haben die Änderungen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.7.2011 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Im ersten Jahr der Anwendung sind Vergleichsangaben entbehrlich. Der Standard kann nur über das IASB bezogen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

(www.drsc.de)

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