WPK: Erstmalige verpflichtende elektronische Übermittlung der E-Bilanz im Jahr 2014 – keine zusätzlichen Pflichten im Rahmen der Abschlussprüfung
Aus gegebenem Anlass möchte die WPK daran erinnern, dass im Jahr 2014 erstmals die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 5b EStG an die Finanzverwaltung (E-Bilanz) für bestimmte Steuerpflichtige greift. Verpflichtend zu übermitteln sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Wirtschaftsjahres 2013 unter Verwendung der Taxonomie-Version 5.1, wahlweise Version 5.2. Die Taxonomien sowie weitergehende Informationen zur E-Bilanz sind unter www.esteuer.de zu finden. Nach Auffassung der WPK ergeben sich aus der EBilanz für den Abschlussprüfer des betreffenden Unternehmens keinezusätzlichenPflichtenimRahmen der Abschlussprüfung nach §§ 316 ff. HGB.
(www.wpk.de)