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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.11.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BDU-Expertenbefragung: Erste Praxiserfahrungen mit dem ESUG

Die neuen, erweiterten Mitbestimmungsrechte für die Gläubiger im Rahmen des im März 2012gestarteten ESUG, dem „Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“,werden von Experten der am Sanierungsprozess beteiligten Berufsgruppen mit deutlicher Mehrheit begrüßt. Dreiviertel sehen hierin eine sinnvolle Maßnahme für Sanierungen im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens (sehr sinnvoll: 19 %und sinnvoll: 56 %). Dies ist ein zentrales Ergebnis der Expertenbefragung „Erste Erfahrungen mit dem ESUG“, für die der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) die Antworten von insgesamt 342 Insolvenzverwaltern, Rechtsanwälten, Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern sowie Entscheidungsträgern aus Banken ausgewertet hat. 84 % sind darüber hinaus der Meinung, dass die Stakeholder bei einem Insolvenzantrag mit Sanierungsabsicht frühzeitig eingebunden sein sollten. Weiterhin befürworten knapp 90 % der Sanierungsexperten den Einsatz eines begleitenden Unternehmensberaters oder eines Chief Restructuring Officers (sehr sinnvoll: 50 %, sinnvoll: 39 %), umdas häufig unmittelbar vor und nach der Insolvenzantragsstellung anzutreffende Führungsvakuum aufzulösen. Und: Gut dreiviertel der Befragungsteilnehmer weisen den am Sanierungsprozess beteiligten Beratern einen wichtigen Einfluss auf den Sanierungserfolg zu (entscheidender Einfluss: 17 % und hoher Einfluss: 63 %). Besonderes Gewicht wird darin gesehen, dass diese über die Unterstützung bei der Organisation und Information eines vorläufigen Gläubigerausschusses erreichenkönnen, dass die Gerichte Insolvenzverwalter bestellen, die das Vertrauen des repräsentierenden Gremiums und damit der Gläubigerschaft besitzen. Die Befragungsergebnisse sind unter www.bdu.de abrufbar.
(www.bdu.de)

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