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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.07.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 verschoben

 

In seiner Sitzung am 22.7.2011 hat der International Accounting Standards Board (IASB) beschlossen, dass der Zeitpunkt für die verpflichtende Erstanwendung vom 1.1.2013 auf den 1.1.2015 verschoben wird. Hintergrund ist, dass die Phasen 2 und 3 dieses Projekts (Wertminderung und Hedge Accounting) später abgeschlossen werden als ursprünglich geplant, eine zeitgleiche Anwendung aller Vorschriften aber weiterhin gewährleistet werden soll. Die Verschiebung impliziert keine Änderung der bereits verabschiedeten IFRS 9-Vorschriften zur Kategorisierung und Bewertung. Unabhängig davon soll die Möglichkeit, IFRS 9 freiwillig vorzeitig anzuwenden, erhalten bleiben. Die Veränderung des Erstanwendungszeitpunkts wird in Form eines Exposure Draft - welcher ausschließlich diesen Aspekt thematisieren wird - im August 2011 vom IASB veröffentlicht und 60 Tage zur Kommentierung gestellt.

(www.drsc.de)

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