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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.12.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMJ/DRSC: Erneuter Abschluss eines Standardisierungsvertrags

 

Am 2.12.2011 wurde ein Standardisierungsvertrag zwischen dem Bundesministerium der Justiz - vertreten durch die  Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - sowie dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. - vertreten durch die Präsidentin Liesel Knorr und den Vizepräsidenten Dr. Rolf Ulrich -  unterzeichnet. Dies setzt den Schlusspunkt bei der Neuorganisation des DRSC, die aus Finanzierungsgründen  entstand.

Die im Standardisierungsvertrag aufgeführten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien setzen den Rahmen für die Facharbeit des DRSC; neu aufgenommen wurde die auch in der Neufassung der Satzung festgeschriebene Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Interesses. 

„Mit der Anerkennung als deutscher Standardisierer kann nun die Facharbeit der neu konstituierten Fachgremien aufgenommen werden. Zahlreiche internationale und nationale Projekte stehen zur Diskussion, in die wir uns mit ganzer Kraft einbringen werden", sagte die Präsidentin des DRSC, Liesel Knorr.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte:

„Heute ist ein guter Tag für die Rechnungslegung in Deutschland. Mit der Vertragsunterzeichnung bekennt sich die deutsche Wirtschaft zu einem privaten und unabhängigen nationalen Standardsetter. Deutschland verfügt nun wieder über eine einheitliche Stimme in der Rechnungslegung, die die gebündelten Interessen auch gegenüber dem Internationalen Standardsetter IASB in London vertreten kann.

Das DRSC hat mit der Verabschiedung einer neuen Satzung und der Besetzung der Gremien die Neukonzeption umgesetzt und ist wieder voll handlungsfähig.

Damit konnten die schwierigen Verhandlungen zur Zukunft des DRSC unter Vermittlung des Bundesjustizministeriums erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Neuaufstellung bietet gerade auch mittelständischen Unternehmen die große Chance, über ihre Verbände erheblich mehr als bisher bei der Arbeit des Standardsetters mitzuwirken. Dieses Angebot sollten alle nutzen, die ihre Interessen nicht nur national sondern auch international vertreten sehen möchten. Gerade der neu eingerichtete HGB-Ausschuss bietet dem Mittelstand eine gute Möglichkeit, sich aktiv einzubringen.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages der deutschen Stimme in der Rechnungslegung kann ich heute die notwendige gesetzliche Anerkennung aussprechen. Jetzt gilt es, das neue Konzept mit Leben zu füllen."

(www.bmj.bund.de und www.drsc.de)

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