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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.12.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen von Instituten

Der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW hat den Entwurf einer IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss von Instituten(„Pauschalwertberichtigungen“) verabschiedet. Der Entwurf konkretisiert die allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätze zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen im Hinblick auf das spezifische Geschäftsmodell von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie Instituten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und stellt eine Weiterentwicklung der IDW St/BFA 1/1990 dar. Die finale Verlautbarung soll erstmals verpflichtend für Abschlüsse der Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2019 beginnen, anzuwenden sein. Eine Anwendung des vorliegenden Entwurfs ist bereits zulässig. IDW ERS BFA 7 steht bis zu seiner endgültigen Verabschiedung als IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung in der Rubrik Verlautbarungen, Entwürfe als Download-Angebot zur Verfügung. Zudem erfolgt die Veröffentlichung in IDW Life 1/2019. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 14.6.2019.

(IDW Aktuell vom 10.12.2018)

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