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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
05.04.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses durch Werkstätten für behinderte Menschen

Der Krankenhausfachausschuss hat die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses durch Werkstätten für behinderte Menschen gemäß § 12 Abs. 4 und 5 WVO (IDW RS KHFA 2)“ inhaltlich angepasst. Anlass der Überarbeitung war, dass in der Verlautbarung bislang nicht das Schema der Zusammensetzung des Arbeitsergebnisses berücksichtigt war. Bei der Überarbeitung wurden zudem die Ausführungen zur Buchführung, zur Betriebsabrechnung und zum Jahresabschluss erweitert. Der Hauptfachausschuss (HFA) hat die geänderte Fassung des IDW RS KHFA 2 am 13.3.2013 billigend zur Kenntnis genommen. IDW RS KHFA 2 wird in IDW-FN 4/2013 sowie im WPg-Supplement 2/2013 veröffentlicht werden.
(www.idw.de)

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