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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.05.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Erleichterung für Mietkonzessionen in geändertem IFRS 16

-tb- Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 15.5.2020 im Zuge einer ergänzenden Sitzung beschlossen, dass für Mietkonzessionen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie eine Befreiung von der Beurteilung gewährt wird, ob es sich um eine Leasingmodifikation handelt. Dies betrifft Zahlungen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig gewesen wären. Die Änderung an IFRS 16 betrifft erstmals Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.6.2020 beginnen und eine frühere Anwendung ist erlaubt. Der Board geht davon aus, dass eine endgültige Änderung am 28.5.2020 herausgegeben wird. Die zugehörige Pressemitteilung ist unter https://www.ifrs.org/news-and-events/updates/iasb-updates/supplementary-may-2020/ veröffentlicht.

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