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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
14.08.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Erläuternde Ausführungen zur Überarbeitung des Hinweises zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle

Auf der Homepage der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) stehen jetzt erläuternde Ausführungen zur Überarbeitung des Hinweises der Kommission für Qualitätskontrolle zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle zur Verfügung, in denen die wesentlichen Hintergründe der Überarbeitung dargestellt werden.


Wie ein roter Faden durchzieht die Überarbeitung des Hinweises, dass die Berichterstattung immer konkret auf die einzelne geprüfte Praxis auszurichten ist. Viele Qualitätskontrollberichte enthalten Ausführungen allgemeiner Natur, die dem Leser des Berichts - so die Kommission für Qualitätskontrolle - jedoch keinen konkreten Einblick ermöglichen (zum Beispiel: „Ich habe risikoorientiert geprüft."). Durch die Ausführungen zu den Grunddaten zum Umfang der Qualitätskontrolle sollten die Prüfer für Qualitätskontrolle angehalten werden, konkret über die von Ihnen durchgeführte Qualitätskontrolle zu berichten (Zeitaufwand, Prüfungsteam und Verwertung von Erkenntnissen aus anderen Verfahren). Gleichzeitig dienten die zugrundeliegenden Informationen über die geprüfte Praxis dem Prüfer für Qualitätskontrolle als Ausgangspunkt seiner auf die Verhältnisse der Praxis angepassten Prüfungsstrategie und -planung.


Die Berichterstattung der Prüfer für Qualitätskontrolle vermittele mitunter den Eindruck, dass die Prüfung der Wirksamkeit der Regelungen zur Abwicklung von Aufträgen nur unter formellen Gesichtspunkten durchgeführt werde. Durch die Ausführungen zur Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes bei Qualitätskontrollen solle erneut verdeutlicht werden, dass die Wirksamkeitsprüfung der Regelungen des Qualitätssicherungssystems nicht formeller Natursei, sondern ein inhaltliches Nachvollziehen des prüferischen Vorgehens darstelle. Den Prüfern für Qualitätskontrolle und den zu prüfenden WP/vBP-Praxen solle auch verdeutlicht werden, dass eine ordnungsgemäße Qualitätskontrolle einen angemessenen Zeiteinsatz erfordere.


Der überarbeitete Hinweis wurde von der Kommission für Qualitätskontrolle in Jours fixes mit erfahrenen Prüfern für Qualitätskontrolle erörtert. Diese begrüßten weit überwiegend die detaillierten Ausführungen und stellen fest, dass im Wesentlichen keine neuen Anforderungen an die Durchführung von Qualitätskontrollen und deren Berichterstattung formuliert werden. Die Kommission für Qualitätskontrolle, wie auch die Prüfer für Qualitätskontrolle erwarten, dass bei Beachtung des Hinweises weniger Rückfragen der Kommission für Qualitätskontrolle an die Prüfer für Qualitätskontrolle erforderlich werden.


Die erläuternden Ausführungen sind abrufbar unter der Rubrik „Qualitätskontrolle > Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle".


Die Autoren der erläuternden Ausführungen, Jürgen Hug, WP/StB, Stefan Schweren, WP/StB, Wolfgang Ujcic, vBP/StB, und Hubert Voshagen, WP/StB, sind Mitglieder des Ausschusses „Vorgehen Prüfer für Qualitätskontrolle" der Kommission für Qualitätskontrolle, Carsten Clauß, RA/StB, leitet in der Wirtschaftsprüferkammer die Abteilung Qualitätskontrolle.


(http://www.wpk.de/)

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