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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.12.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMWi: Erklärung der privaten Exportkreditversicherer zur Übernahme von derzeit noch vom Bund abgesicherte Risiken

In einer am 30.11.2010 veröffentlichten gemeinsamen Erklärung verpflichten sich die deutschen privaten Kreditversicherer, derzeit noch vom Bund abgesicherte Risiken für Exportgeschäfte mit kurzfristigen Kreditlaufzeiten in einem Großteil der EU- und OECD-Länder zu übernehmen, sofern sie ihnen von Exporteuren angetragen werden. Damit bestehen für deutsche Exporteure wieder annähernd gleiche Absicherungsmöglichkeiten auf dem privaten Versicherungsmarkt wie vor der Finanzkrise.

Nach einer Mitteilung der EU-Kommission ist es grundsätzlich den privaten Kreditversicherern vorbehalten, die so genannten marktfähigen Risiken, d. h. kurzfristige Exportgeschäfte in EU und OECD-Kernländern, abzusichern. Im Zuge der Finanzmarktkrise erließ die EU-Kommission eine Ausnahmeregelung, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, staatliche Absicherungen zur Verfügung zu stellen. Deutsche Exporteure hatten von der im August 2009 erteilten Ausnahmegenehmigung in starkem Maße Gebrauch gemacht. Für kurzfristige Exportgeschäfte wurden zusätzlich über 20 000 Deckungsanträge beim Bund gestellt. Das der Exportwirtschaft allein aus dieser Maßnahme zur Verfügung gestellte Dekkungsvolumen beläuft sich auf gut 3 Mrd. Euro. Dabei sind über 85 % der Exporteure, die diese Deckungen in Anspruch genommen haben, kleine und mittelständisch geprägte Unternehmen.

Die privaten Kreditversicherer verpflichten sich, für den größten Teil der EU- und OECD-Kernländer alle bisher beim Bund gedeckten Limite ohne erneute Bonitätsprüfung und zu den normalen Konditionen des jeweiligen Kreditversicherers zu übernehmen. Weitere Informationen hier.

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