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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.09.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Ergebnisse der Befragung des DRSC zum IASB-Entwurf ED/2019/7 "Allgemeine Darstellung und Angaben"

Die Ergebnisse der vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) durchgeführten Befragung (webbasierter Fragebogen) zum IASB-Standardentwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben liegen vor. Eine Präsentation mit den Ergebnissen der Befragung ist auf der Website des DRSC abrufbar (Link).

Das DRSC hatte im Juli 2020 die fachlich interessierte Öffentlichkeit dazu aufgerufen, sich an der Befragung zu beteiligen (wir berichteten). Die Befragung verfolgte die Zielsetzung, ein fundiertes und breites Meinungsbild zu den Änderungsvorschlägen des IASB zu erlangen. An der Befragung haben insgesamt 38 Vertreter aus den Bereichen Abschlussersteller, Hochschule, Investoren und Wirtschaftsprüfung teilgenommen.

Der Fragebogen adressierte ausgewählte Änderungsvorschläge des IASB-Standardentwurfs:

  • Darstellung und Untergliederung in der Gewinn- und Verlustrechnung,
  • Darstellung nach dem Gesamtkosten- bzw. Umsatzkostenverfahren,
  • Definition eines „Ergebnisses vor Finanzierung und Ertragsteuern“ (EBIT),
  • Definition eines „Operativen Ergebnisses“,
  • Ergebnisanteil assoziierter Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen und
  • Darstellung von „ungewöhnlichen“ Erträgen und Aufwendungen sowie unternehmensspezifischen Leistungskennzahlen.

Die Ergebnisse zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der Befragten die zentralen Vorschläge des IASB einer einheitlichen Definition der Zwischensummen „Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern“ und „Operatives Ergebnis“ unterstützt. Ebenso begrüßt die überwiegende Mehrheit der Befragten, dass der IASB zur Erhöhung der Vergleichbarkeit verbindliche Vorgaben unterbreitet, welche Erträge und Aufwendungen in diese Zwischensummen einbezogen werden sollen. Die Ergebnisse zeigen jedoch auch auf, dass der Implementierungsaufwand einzelner Vorschläge (z. B. die verursachungsgerechte Zuordnung von Fremdwährungsgewinnen und -verlusten sowie der zusätzlichen Aufgliederung betrieblicher Aufwendungen nach Kostenarten) als äußerst aufwendig erachtet wird.

Im Rahmen der Befragung des DRSC wurden ferner vom IASB im Rahmen des Projekts Primary Financial Statements erwogene, aber vorerst verworfene Vorschläge erörtert (wie z. B. eine stärkere Angleichung der Darstellung in der Kapitalflussrechnung and die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung). Im Ergebnis sprach sich eine Mehrheit der Befragten für eine Angleichung der Inhalte des „Cashflows aus operativer Tätigkeit“ in der Kapitalflussrechnung und des „operativen Ergebnisses“ in der Gewinn- und Verlustrechnung aus.

Weitere Einzelheiten können der Präsentation zu den Ergebnissen der Befragung entnommen werden. Die Ergebnisse der Befragung sind in die Beratungen des DRSC eingeflossen.

Die Stellungnahme des DRSC zum IASB-Entwurf ED/2019/7 ist derzeit in Abstimmung und wird zeitnah auf der Website des DRSC zur Verfügung gestellt.

(www.drsc.de)

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