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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.07.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Ergänzung des IDW RS HFA 30 zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen

In seiner 224. Sitzung am 10.6.2011 hat der HFA eine geänderte Fassung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Handelsrechtliche Bilanzierung
von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RS HFA 30)“ verabschiedet. Neben der Integration
der bislang in IDW ERS HFA 38 enthaltenen Ausführungen zu den Besonderheiten der
(Ansatz-)Stetigkeit bei Altersversorgungsverpflichtungen wurde die Verlautbarung um Aussagen
zu Zweifelsfragen ergänzt, die aus dem Mitgliederkreis an die Geschäftsstelle gerichtet
worden sind. So wird in der geänderten Fassung etwa dazu Stellung genommen, ob Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens in das Anlagengitter aufzunehmen oder unter welchem Bilanzposten den Altersversorgungsverpflichtungen vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen auszuweisen sind. Der geänderte IDW RS HFA 30 wird in IDW-FN 8/2011 und dem WPg-Supplement 3/2011 veröffentlicht werden.
(www.idw.de)

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