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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
24.01.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Erfolg der WPK-Initiative „WP/vBP als Verwahrstelle für alternative Investmentfonds“ und Anhebung der angesetzten Stundensätze

Die WPK berichtete auf ihrer Homepage über den Diskussionsentwurf des BMF zu einem AIFM-Umsetzungsgesetz, über die Stellungnahmen der WPK dazu und insbesondere über die Hauptforderung der WPK, für bestimmte Arten von geschlossenen Fonds von der Option der AIFM-Richtlinie Gebrauch zu machen, wonach unter bestimmten Voraussetzungen insbes. auch Angehörige der Freien Berufe als alternative Verwahrstelle in Betracht kommen. Für WP/vBP handelt es sich hierbei um eine nicht geschäftsführende und damit berufsrechtlich zulässige Treuhandtätigkeit nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 WPO, die somit von der Berufshaftpflichtversicherung erfasst ist.
Der Forderung der WPK ist in dem Mitte Dezember 2012 verabschiedeten Regierungsentwurf (BR-Drucks. 791/12) entsprochen worden (§ 80 Abs. 3 und 4 KAGB-E).
Allerdings ist die Formulierung in § 80 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 b) KAGB-E so gefasst worden, dass die Tätigkeit als alternative Verwahrstelle für einen Private Equity Fonds ausgeschlossen sein dürfte. Da dies in einem informellen Zwischenentwurf des BMF noch anders geregelt war, könnte es sich – so die WPK – insoweit um einen redaktionellen Fehler handeln. Die WPK wird jedenfalls im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf eine Änderung drängen.
Des Weiteren hatte die WPK beanstandet, dass der in der Gesetzesbegründung für bestimmte Leistungen von Berufsangehörigen zugrunde gelegte implizite Stundensatz von lediglich 82 Euro entschieden zu niedrig angesetzt wurde. Im Regierungsentwurf ist dem dadurch Rechnung getragen worden, dass für Wirtschaftsprüferleistungen jetzt ein genereller Lohnsatz von 110 Euro pro Stunde zugrunde gelegt wird. Dies ist eine deutliche Verbesserung und entspricht dem aufgrund der letzten WPK-Honorarumfrage ermittelten durchschnittlichen Stundensatz für Abschlussprüfungen. Die WPK hatte aber bereits darauf hingewiesen, dass auch dieser Stundensatz als zu niedrig anzusehen ist und unterstützt insoweit den Normenkontrollrat, der den jetzt veranschlagten Stundensatz von 110 Euro für nicht realitätsgerecht hält. Die Bundesregierung hat zugesagt, noch einmal prüfen zu lassen, welche Lohnsätze für Wirtschaftsprüfungsleistungen als Erfüllungsaufwand zugrunde gelegt werden sollen.
(www.wpk.de)

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