IDW: Erfahrungen mit dem SpruchG
In der Praxis ist öfter festzustellen, dass Gerichte die besonderen verfahrensrechtlichen Vorschriften des Spruchverfahrensgesetzes (SpruchG) außer Acht lassen. Zeitnahe Verhandlungen und das Anhören von gerichtlich bestellten Prüfern werden vernachlässigt. Diese und andere Punkte bemängelt das IDW in einem Schreiben an das BMJV vom 25.8.2014, das auf der IDW-Homepage abrufbar ist.
(www.idw.de)