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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.04.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Entwurf zur Überarbeitung der Interpretationen und Anwendungshinweise des DRSC zu den IFRS

Die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) erarbeiteten Interpretationen und Anwendungshinweise zu den internationalen Rechnungslegungsstandards i. S. d. § 315a Abs. 1 HGB bedürfen einer regelmäßigen Überarbeitung, um deren Aktualität und Anwendbarkeit zu gewährleisten. Aktueller Überarbeitungsbedarf ergibt sich insbes. aufgrund von geänderten bzw. neu erarbeiteten IFRS, neu erarbeiteten Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS), novellierten Gesetzen und überarbeiteten Richtlinien bzw. Verordnungen der EU. Auf dieser Grundlage hat der IFRS-Fachausschuss (FA) des DRSC beschlossen, die bestehenden Verlautbarungen zu überarbeiten. Den Entwurf dazu finden Sie auf der DRSCHomepage. Alle Interessierten sind zur Stellungnahme bis zum 24.5.2013 aufgefordert. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht, sofern dies nicht ausdrücklich abgelehnt wird (per Post: Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de).
(www.drsc.de)

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